Unsere AGB's
Teilnahmebedingungen
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden die Bedingungen des Rasselbande e.V. (Reiseveranstalter) anerkannt. Die/ der TeilnehmerIn erhält eine schriftliche Reisebestätigung und den Insolvenzschein. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Ist die/ der TeilnehmerIn nicht volljährig, wird er durch seinen gesetzlichen oder bestellten Vertreter vertreten. Soweit die/ der AnmelderIn nicht die/ der TeilnehmerIn ist, kommt der Vertrag mit der/ dem AnmelderIn zustande. 50 % des Teilnehmer-Beitrages ist zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigung zu entrichten. Der Restbetrag bis 4 Wochen vor Beginn der Reise. Eine Ratenzahlung oder spätere Zahlung des TN-Beitrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Rasselbande e.V.
Eine gesonderte Eingangsbestätigung der Zahlung(en) erfolgt nicht. Bitte bewahren Sie deshalb die Überweisungsbelege/ Einzahlungsbelege bis zum Reiseantritt auf.
Kontoverbindung:
Rasselbande e.V.
IBAN: DE58 8601 0090 0228 2989 03
BIC: PBNKDEFF
Rücktritt durch den Vertragspartner, Umbuchung, Ersatzperson
1. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Dem Vertragspartner wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, in jedem Fall jedoch eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 €. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 90 %
Nimmt der Reiseveranstalter eine pauschalierte Abrechnung vor oder pauschaliert er Teile der Abrechnung, kann der Vertragspartner den Nachweis erbringen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
2. Bis zum Reisebeginn kann die/ der TeilnehmerIn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, bis einen Monat vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie bei unvorhersehbaren Preissteigerungen oder Streichung oder Kürzung von Fördermitteln, wenn die Reise dadurch unwirtschaftlich würde. In diesem Fall wird sich der Reiseveranstalter darum bemühen, gleichwertige Angebote zu vermitteln. Bei Rücktritt des Reiseveranstalters werden alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Im Reisepreis enthalten ist eine Insolvenz-, Reiseunfall- und Vereinshaftpflichtversicherung.
Haftung
Der Verein Rasselbande.eV. haftet als Träger und Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und des Charakters des Projektes. Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Eine etwaige Mängelgewährleistung ist damit nicht ausgeschlossen.
Ausschluss
Der Verein kann nach Beginn einer Freizeit den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die/ der TeilnehmerIn die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung des verantwortlichen Betreuers nachhaltig stört. Ein Abbruch des Aufenthaltes auf eigenen Wunsch oder das Zurückschicken der/ des TeilnehmerIn aus disziplinarischen Gründen erfolgt auf Kosten der/ des Anmeldenden. Eine Reisekostenrückerstattung wird in diesen Fällen nicht gewährt.
Urheberrechtshinweise
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